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   OVG Sachsen, 27.04.2010 - PL 9 A 453/08   

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https://dejure.org/2010,10994
OVG Sachsen, 27.04.2010 - PL 9 A 453/08 (https://dejure.org/2010,10994)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2010 - PL 9 A 453/08 (https://dejure.org/2010,10994)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2010 - PL 9 A 453/08 (https://dejure.org/2010,10994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art 26; SächsPersVG § 68, § 29 Abs. 1 Nr. 4, § 14, § 13, § 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Polizei-Hauptpersonalrat aufgrund einer sechsmonatigen Abordnung an das Staatsministerium des Innern i.R.d. Auswahlverfahrens zur Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst; Vereinbarkeit einer ausnahmslos vorgesehenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Polizei-Hauptpersonalrat aufgrund einer sechsmonatigen Abordnung an das Staatsministerium des Innern i.R.d. Auswahlverfahrens zur Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst; Vereinbarkeit einer ausnahmslos vorgesehenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 943
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2010 - PL 9 A 453/08
    Gleiches gilt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4 SächsPersVG im Falle des Ausscheidens aus der Dienststelle, weil auch dann ein Verlust der Wählbarkeit eintritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2002, BVerwGE 116, 242, 244, 247, 251; Schlatmann a. a. O. § 29 Rn. 26).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
    Ferner wendet er sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1. Februar 2008 (PL 9 K 2561/07) im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren betreffend diese Verwaltungsvorschrift sowie einen im nachfolgenden Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2010 (PL 9 A 453/08).

    Das Oberverwaltungsgericht änderte nach Zulassung der Beschwerde den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden mit Beschluss vom 27. April 2010 (PL 9 A 453/08) ab und gab dem Hilfsantrag statt.

    Infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011 (6 P 14.10) kann der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2010 (PL 9 A 453/08), soweit er mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden ist, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1. Februar 2008 (PL 9 K 2561/07) sowie die vom Beschwerdeführer beanstandete Bestimmung der VwV AuswahlVhPVD nicht mehr auf eine Grundrechtswidrigkeit hin überprüfen.

  • VG Köln, 11.03.2011 - 33 L 282/11

    Keine Berechtigung an der Teilnahme an einer vorgesehenen Personalversammlung der

    Der nachträgliche Wegfall der Voraussetzungen des passiven Wahlrechts führt seinerseits gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG im Falle des Ausscheidens aus der Dienststelle zur Beendigung der Mitgliedschaft im Personalrat; vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2002, a.a.O.; Beschluss vom 15.07.2004 - 6 P 15/03 -, PersR 2004, 434 = IÖD 2004, 260; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.04.2010 - PL 9 A 453/08 - ZfPR online 2010, 9 = DÖD 2010, 306; VG Münster, a.a.O.; Schlatmann, in: Lorenzen u.a., BPersVG, Loseblattkommentar, Stand November 2010, § 29 Rdnr. 26 f.
  • VG Köln, 09.03.2011 - 33 L 193/11

    Mangelnde doppelte Zugehörigkeit von Mitarbeitern des Jobcenters zur bisherigen

    Der nachträgliche Wegfall der Voraussetzungen des passiven Wahlrechts führt seinerseits gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG im Falle des Ausscheidens aus der Dienststelle zur Beendigung der Mitgliedschaft im Personalrat; vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2002, a.a.O.; Beschluss vom 15.07.2004 - 6 P 15/03 -, PersR 2004, 434 = IÖD 2004, 260; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.04.2010 - PL 9 A 453/08 - ZfPR online 2010, 9 = DÖD 2010, 306; VG Münster, a.a.O.; Schlatmann, in: Lorenzen u.a., BPersVG, Loseblattkommentar, Stand November 2010, § 29 Rdnr. 26 f.
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